Land fördert kommunale Straßen in Untergruppenbach sowie bei Bad Rappenau und Cleebronn mit über 2,1 Mio. Euro
Neue Maßnahmen im Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
Abgeordnete Köhler und Dr. Preusch: Land fördert kommunale Straßen in Untergruppenbach sowie bei Bad Rappenau und Cleebronn mit über 2,1 Mio. Euro
Das Land nimmt den Neubau der Verbindungsrampe L530 / K2120 bei Bad Rappenau und den Ausbau der K2069 zwischen der Kreisgrenze und Cleebronn in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau (KStB) 2022 auf. Ebenso wie den Ersatzneubau der Brücke über den Gruppenbach in der Gemeinde Untergruppenbach. „Das Land kommt seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt bei Projekten, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Lebensqualität der Anwohner und Anwohnerinnen erhöhen. Gleichzeitig investieren wir in eine intelligente Verkehrssteuerung“, erklären die MdLs Erwin Köhler (Grüne) und Dr. Michael Preusch (CDU) und verweisen auf den diesjährigen Förderschwerpunkt Brückensanierungen und verkehrsberuhigte Ortsmitten.
Die Aufnahme von Maßnahmen in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau sorgt bei den Kommunen für Planungssicherheit und bildet die Grundlage für die Antragstellung auf Förderung. Die Gesamtkosten für die Verbindungsrampe in Bad Rappenau und den Ausbau bei Cleebronn (LK Heilbronn) betragen 3.537.000 EURO, davon übernimmt das Land mit 2.109.000 EURO fast 60 % bei positivem Förderbescheid. Die Gesamtkosten beim Ersatzneubau der Brücke über den Gruppenbach betragen 247.000 EURO, davon würde das Land 65.000 EURO (26 %) übernehmen.
„Der Bau einer Verbindungsrampe zwischen der Schwaigerner Straße (L2120) und der L530 kann die innerstädtischen Straßen von Bad Rappenau entlasten und fördert damit die Lebensqualität in der Innenstadt“, so Erwin Köhler. „Der Ausbau der K2069 zwischen Cleebronn und der Kreisgrenze stärkt die Verkehrssicherheit und dient als kreisübergreifende Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Ludwigsburg“, führt er weiter aus. An der Kreisgrenze ändert sich die Straßenbezeichnung in K1632.
"Mit der Aufnahme der drei Projekte in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau erhalten wir im Landkreis Heilbronn eine gezielte Unterstützung unserer Verkehrsinfrastruktur. Dass dabei drei ganz unterschiedliche Ecken unserer Raumschaft berücksichtigt wurden, freut mich besonders," so Dr. Michael Preusch.
Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In diesem Jahr unterstützt das Land insgesamt 81 neue Projekte mit einem Volumen von rund 217 Millionen Euro.
Gefördert werden vor allem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, etwa dringliche Baumaßnahmen an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen oder der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren. Auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen, sind förderfähig. Seit 2014 können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden.
Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.
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Ersatzneubau der Brücke über den Gruppenbach: Gesamtkosten: 247.000 € Zuwendungshöhe: 65.000 € (26 %)
Neubau Verbindungsrampe L530 / K2120 bei Bad Rappenau: Gesamtkosten: 850.000 € Zuwendungshöhe: 460.000 € (54 %)
Ausbau K2069 zw. Kreisgrenze und Cleebronn (Tripsdrill): Gesamtkosten: 2.687.000 € Zuwendungshöhe: 1.648.000 € (61 %)