Dr. Michael Preusch MdL

Land  fördert mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm Brackenheim und Bad Rappenau

Bild: CDU / UBGBild: CDU / UBG

 

MdL Dr. Michael Preusch (CDU) und MdL Erwin Köhler (Grüne) freuen sich, dass das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogrammes den Neubau einer Tourist-Information in der Altstadt von Brackenheim in Verbindung mit dem Theodor-Heuss-Museum mit 282.450 Euro fördert. Dies ist rund ein Drittel der gesamten Investitionssumme. Außerdem wird mit dem Programm auch die Aktivierung des Wohnmobilstellplatzes in Bad Rappenau mit 56.6210 Euro gefördert. Dies ist eine Förderung von 20% der Investitionssumme. „Der Mut der Kommunen zu touristischen Investitionen wird auch in schwierigen Zeiten vom Land belohnt,“ so die beiden Landtagsabgeordneten.

 „Die Förderung dieser wichtigen Projekte in Brackenheim und Bad Rappenau ist ein Signal des Landes, die Tourismusbetriebe und Kommunen nicht mit den Folgen der Corona-Krise alleine zu lassen,“ erklärt Landtagsabgeordneter Dr. Michael Preusch. Denn der Tourismus sei ein wichtiger Wirtschaftszweig für die heimische Wirtschaft mit vielen nicht verlagerbaren Arbeitsplätzen. „Gleichzeitig wurde der Tourismus von der Pandemie deutlich stärker betroffen als andere Branchen.“

"Investitionen in den Tourismus sind auch immer Investitionen in die kulturelle Teilhabe. Sie steigern nicht nur die Attraktivität einer Kommune, sondern erleichtern auch den Zugang zum kulturellen Angebot. Bad Rappenau und Brackenheim haben für Touristen viel zu bieten, die Fördermittel sind daher sehr gut angelegt," so MdL Erwin Köhler abschließend.

Hintergrundinfo:

Am heutigen Freitag (8. April 2022) hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Projekte bekannt gegeben, die 2022 aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes gefördert werden. Dieses Jahr unterstützt das Land mit 29 kommunalen Tourismusinfrastrukturprojekten erheblich mehr Vorhaben als zuvor. Bei insgesamt acht Projekten steht noch die Genehmigung durch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aus. Mit 13,32 Millionen Euro wird ein neuer Höchstwert bei der Gesamtsumme des Programms erreicht. Hierdurch werden Investitionen in Höhe von rund 33,3 Millionen Euro angestoßen.

Hinweis:

Gemäß § 5 Abs. 8 des Staatshaushaltsgesetzes 2022 ist vor der Gewährung von Finanzhilfen über 500.000 Euro für Tourismusinfrastrukturprojekte die Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags erforderlich. Von den 29 Maßnahmen liegen insgesamt acht Vorhaben über der Zuschussgrenze von 500.000 Euro, sodass bei diesen der zuständige Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus noch abschließend über die Gewährung der Förderung entscheidet.