Erfolg im Ländle gegen den Bundestrend - aber: 65 Menschen haben den Zeitpunkt der Transplantation nicht mehr erlebt
Anlässlich des Tags der Organspende am 7. Juni wurde über die erfreulicherweise gegen den Bundestrend steigenden Organspende-Zahlen in Baden-Württemberg berichtet. „Auch wenn diese Entwicklung erfreulich ist, dürfen wir diejenigen Menschen nicht vergessen, die dringend auf ein Organ wartend verstorben sind“, mahnt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Michael Preusch. In einer aktuellen Anfrage des Mediziners berichtet das zuständige Sozialministerium - basierend auf den Zahlen von Eurotransplant - von 65 Menschen, die im Jahr 2024 auf der Warteliste für ein Spenderorgan in Baden-Württemberg verstorben sind.
Die Ablehnungsquote von 48 Prozent der möglichen Spender sei deutlich zu hoch, so Preusch. Ihre Höhe ergäbe sich insbesondere aus dem Umstand, dass sich der Betroffene zu Lebzeiten nicht eindeutig zum Thema geäußert hat. Daher wurde im März 2024 das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspenderegister) freigeschaltet, in das sich jede Bürgerin und jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr widerruflich online eintragen kann. Die derzeit registrierten 322.000 Menschen seien zwar für den Start ein guter Erfolg, die Hürden aber immer noch zu hoch, bewertet Preusch die Situation. „Wir sollten die digitale Übermittlung mittels Smartphone durch Push-Nachrichten und der folgenden automatischen Übertragung der Spenderdaten noch offensiver angehen“, so der gesundheitspolitische Sprecher.
Als Erfolg wertet er den Einsatz von Transplantationsbeauftragen an den Kliniken. Diesen sei es mit zu verdanken, dass nahezu alle möglichen Organspender auch als solche identifiziert werden konnten.
Darüber hinaus sei es wichtig, das Thema der Widerspruchslösung weiter intensiv zu diskutieren. Hiernach können Organe entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einer Entnahme nicht widersprochen hat. Zu dieser breiten Diskussion gehöre auch das Thema „Donation after cardiac death“ (DCD), bei der bereits der Herztod und nicht nur der Hirntod rechtliche Basis für eine Organspende ist.