303.965 Euro Förderung für Projekte im Wahlkreis Eppingen – Unterjährige Programmentscheidung über ELR-Förderung für einen starken Ländlichen Raum
Die Landtagsabgeordneten Dr. Michael Preusch (CDU) und Erwin Köhler (Grüne) sind sich einig: „Baden-Württemberg hat einen starken Ländlichen Raum. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb freuen wir uns sehr, dass der Wahlkreis Eppingen auch in diesem Jahr mit verschiedenen Projekten und insgesamt über 300.000 Euro gefördert wird.“
Vier Projekte aus den Bereichen Innenentwicklung/Wohnen und Grundversorgung aus dem Wahlkreis Eppingen werden in diesem Jahr mit dem Strukturförderprogramm des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gefördert. Am Freitag (26.07.2024) wurde bekannt gegeben, wohin die Mittel des wichtigsten Strukturförderprogramms des Landes in diesem Jahr fließen werden.
Die Projekte im Einzelnen: In Bad Rappenau-Grombach wird ein Projekt aus dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen mit 150.000 Euro gefördert, in Schwaigern-Niederhofen zwei Projekte mit demselben Förderschwerpunkt mit insgesamt 55.720 Euro. In Eppingen-Elsenz wird ein Projekt mit dem Förderschwerpunkt Grundversorgung mit 98.245 Euro gefördert.
„Das Strukturförderprogramm des Landes ist ein wichtiger Schlüssel, um den Ländlichen Raum in seiner Attraktivität zu stärken und eine zeitgemäße, umwelt- und klimafreundliche Lebensweise in den Kommunen sicher zu stellen.“, findet Dr. Michael Preusch MdL. „Die geförderten vier Projekte im Wahlkreis Eppingen sind wieder ein Gewinn für unsere Raumschaft.“
"Von der Förderzusage profitieren in diesem Jahr insbesondere wieder unsere Teilorte und Ortschaften. Mit den Mitteln können die Kommunen wichtige Projekte im Bereich der Versorgungssicherheit und Innenentwicklung umsetzen, die gleichzeitig auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität verbessern" freut sich Erwin Köhler MdL.
Hintergrundinformationen:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2025 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2025 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2024 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie im Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/ Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr