Initiative hat sich gelohnt: Bereitstellung der Mittel für die Erhöhung der Förderung des Steillagenweinbaus erfolgt
Zumeldung zur MLR-PM // Minister Peter Hauk MdL: „Die Erhöhung der Fördersätze im Handarbeitsweinbau sind eine wichtige Anerkennung der Arbeit unserer Winzerinnen und Winzer“ vom 6. Mai 2024:
Dr. Michael Preusch MdL:
"Es freut mich, dass sich meine Initiative gelohnt hat und nun die Bereitstellung der Mittel für die Erhöhung der Förderung des Steillagenweinbaus erfolgt. Der Steillagenweinbau ist ein wichtiger Teil unserer Kulturlandschaft und der Weinbaugeschichte in Süddeutschland. Die Genehmigung durch die EU hat nun länger gedauert, als ich gedacht hatte. Aber der kontinuierliche Einsatz hat sich jetzt ausgezahlt. Die Situation im Weinbau bleibt insgesamt jedoch schwierig. Neben den finanziellen Entlastungen muss auch das Thema der internationalen Vermarktung angegangen werden."
PRESSEMITTEILUNG 6. Mai 2024
117/2024
Minister Peter Hauk MdL: „Die Erhöhung der Fördersätze im Handarbeitsweinbau sind eine wichtige Anerkennung der Arbeit unserer Winzerinnen und Winzer“
Erhöhung des Bewirtschaftungszuschusses im Förderprogramm ,Handarbeitsweinbau‘ auf 5.000 Euro pro Hektar und Jahr
„Weinbausteillagen bieten Potenzial für eine deutlich größere ökologische Vielfalt als sonstige Rebflächen. Durch die Bewirtschaftung dieser Lagen können eine hohe Anzahl von Strukturelementen wie Böschungen und Trockenmauern geschaffen bzw. erhalten und entwickelt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Trockenstandorte ohne Staunässe. Bei einer Exposition nach Süden kommen die Steillagen in den Genuss einer besonders hohen Strahlungsintensität und speichern Wärme. Sie sind deshalb ausgesprochene Wärmeinseln in der Landschaft und damit abgegrenzte Bereiche innerhalb des Naturraumes. Sie bieten Potenzial für viele seltene Pflanzen und Tierarten und können somit in erheblichem Maße zur Weiterentwicklung der Biodiversität beitragen. Mit der Erhöhung der Fördersätze leistet die Landesregierung einen Beitrag zum Erhalt der Handarbeitslagen im Weinbau als Flächen mit besonderer Bedeutung für eine vielfältige Biodiversität und für die Attraktivität der Kulturlandschaft“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (6. Mai) in Stuttgart.
Die EU-Kommission hat der Erhöhung des Bewirtschaftungszuschusses bei der Förderung Handarbeitsweinbau von 3.000 auf 5.000 Euro pro Hektar und Jahr in Baden-Württemberg zugestimmt. Damit wird auch die Mindestfläche je Antrag von fünf auf drei Ar geändert. Die Änderungen des Fördersatzes und der Mindestfläche gelten ab dem Antragsjahr 2024.
Die Förderung Handarbeitsweinbau unterstützt Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bei der besonders umweltschonenden und ökologisch vorteilhaften Pflege von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen. Weinbausteillagen mit hohem ökologischen Entwicklungspotenzial sollen durch den Verzicht auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Schlepper oder schwere, selbstfahrende Maschinen ökologisch weiter aufgewertet und entwickelt werden.
Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen zur Förderung Handarbeitsweinbau sind im Förderwegweiser auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) abrufbar: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Handarbeitsweinbau.