Dr. Michael Preusch MdL

Land stellt 11,89 Millionen Euro für Tourismus-Infrastrukturprogramm bereit

Bild: CDU / UBGBild: CDU / UBG

Eppingen / Stuttgart – Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat heute (26. März 2024) die Projekte bekannt gegeben, die 2024 aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) des Landes gefördert werden. Das Land unterstützt in diesem Jahr insgesamt 37 kommunale Tourismusinfrastrukturprojekte, darunter auch zwei Projekte im Wahlkreis Eppingen.

Dr. Michel Preusch MdL (CDU) und Erwin Köhler MdL (Grüne) erklären zum Tourismusinfrastrukturprogramm: „Wir freuen uns, dass insbesondere der erste Bauabschnitt des Neubaus des Solebades in Bad Rappenau mit über 1,35 Mio. Euro gefördert wird. Der Abbruch des bestehenden Solebades sowie der Neubau des Eingangsbereiches zur bestehenden Sauna kosten insgesamt über 3,7 Mio. Euro. Deshalb ist diese Förderung ein tolles Signal des Landes für die Stärkung der heimischen Tourismusinfrastruktur. Auch der Bau eines Wanderweges mit Weinlehrpfad in Untergruppenbach ist Teil des Tourismusinfrastrukturprogramms (TIP) des Landes. Von den 210.000 Euro Kosten übernimmt das Land 63.000 Euro“, erklären die beiden Abgeordneten.

 

„Unsere Gemeinden in Baden-Württemberg sind das Rückgrat des Tourismus im ganzen Land. Das TIP hat eine hervorragende Hebelwirkung. Jeder Euro löst in etwa das dreifache an Investitionen vor Ort aus. Beide Projekte erhöhen aber auch den Naherholungswert und kommen direkt den Menschen in der Region zugute, “ erklärt Dr. Michael Preusch MdL.

 "Mit dem TIP wird in die regionale Infrastruktur investiert. Das ist gut angelegtes Geld und stützt den Tourismus im Land. Es geht auch darum, den steigenden Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden und wettbewerbsfähig und innovativ zu bleiben. Hierfür ist das Programm ein idealer Baustein." so Erwin Köhler. "Der Tourismus ist Leitökonomie im Land und wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region" sind sich die Abgeordneten Dr. Preusch und Köhler einig.

Hinweis:

Gemäß § 5 Abs. 8 des Staatshaushaltsgesetzes ist vor der Gewährung von Finanzhilfen über 500.000 Euro für Tourismusinfrastrukturprojekte die Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags erforderlich. Von den 37 Maßnahmen liegen insgesamt sieben Vorhaben über der Zuschussgrenze von 500.000 Euro, sodass bei diesen der zuständige Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus noch abschließend über die Gewährung der Förderung entscheidet.