Zum Urteil des Bundessozialgerichts zur künftigen Sozialversicherungspflicht von Pool-Ärzten
Zur Pressemitteilung 35/2023 des Bundessozialgerichts vom 24.10.2023 erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael Preusch MdL:
Gerade im ländlichen Raum sind die so genannten Pool-Ärzte, die aus ihrer Anstellung im Krankenhaus oder aus dem Ruhestand heraus den haus- und fachärztlichen Bereitschaftsdienst unterstützen, zentral für die Sicherstellung einer umfassenden ambulanten Versorgung.
Dass die Tätigkeit als Pool-Arzt zukünftig der Sozialversicherungspflicht unterliegen soll, macht sie für viele der rund 3.000 der Ärztinnen und Ärzte, die heute in Baden-Württemberg dort aktiv sind, unattraktiv. Das wird sich zwangsläufig in einer Reduzierung des Versorgungsangebots niederschlagen. Die bereits heute effizient aufgestellten Notfallpraxen und Fahrdienste müssen zahlen- und zeitmäßig reduziert werden. Der Druck auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser wird sich weiter erhöhen. Daran kann niemand ein Interesse haben.
Auf dieses Risiko haben sowohl der Bundesrat als auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung mehrfach hingewiesen. Es passt aber leider ins Bild der aktuellen Handlungsunfähigkeit der Ampel, dass die Minister Lauterbach und Heil dennoch die Schaffung einer sozialgesetzlichen Ausnahmereglung ablehnen und die Menschen mit der drohenden Angebotsverknappung vor Ort alleingelassen werden.