Dr. Michael Preusch MdL

Erste Tranche der Denkmalförderung 2023 freigegeben - 38.470 Euro für Sanierungsarbeiten an der Gregoriuskirche in Neckarwestheim

Bild: CDU / UBGBild: CDU / UBG

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 52 Kulturdenkmalen im Land rund 6,1 Millionen an Fördermitteln freigegeben. Dabei handelt es sich um 21 private, 24 kirchliche und 7 kommunale Vorhaben.

"Für die Sanierung des Tragwerks und der angrenzenden Bauteile erhält die evangelische Gregoriuskirche in Neckarwestheim 38.470 Euro an Fördermitteln aus dem Denkmalförderprogramm 2023", geben die beiden Landtagsabgeordneten Dr. Michael Preusch (CDU) und Erwin Köhler (Grüne) bekannt.

"Der Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft mit ihren zahlreichen Kulturdenkmalen ist absolut wichtig. Daher freue ich mich, dass das Land den Erhalt der Gregoriuskirche in Neckarwestheim fördert. Auch in Zukunft wollen wir eindrucksvolle Bauwerke der Vergangenheit bewundern dürfen. Die Unterstützung des Landes zum Erhalt der Denkmäler trägt dazu ganz wesentlich bei“, so Dr. Michael Preusch.

„Vermutlich ist der Kirchturm der Gregoriuskirche das älteste Bauwerk in Neckarwestheim und diesen sowie die Kirche gilt es zu erhalten. Daher erachte ich die Denkmalförderung als einen wichtigen Beitrag, um alte Bausubstanz zu sanieren und somit fit für die nächsten Jahre zu machen. Kirchen stellen weiterhin einen wichtigen Ort für die Menschen dar und ich freue mich, dass die Denkmalförderung zu deren Erhalt beiträgt“, so Erwin Köhler.


Hintergrund:

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt. Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de