Innovationspakt Soziale Integration im Quartier – 86.450 Euro fließen nach Massenbachhausen
Auch in diesem Jahr unterstützt das Land Baden-Württemberg die nachhaltige Belebung der Stadt- und Ortskerne über den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier. Mit dem erfolgreichen Programm, das Teil der Städtebauförderung des Landes ist, werden 2023 in 32 Kommunen Projekte zum Erhalt und zur Entstehung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren mit insgesamt 20 Millionen Euro gefördert.
Die Landtagsabgeordneten Dr. Michael Preusch (CDU) und Erwin Köhler (Grüne) begrüßen, dass in diesem Jahr auch die Gemeinde Massenbachhausen profitiert: „Wir freuen uns, dass Massenbachhausen vom Land im Rahmen des Innovationspakts Soziale Integration im Quartier einen Zuschuss in Höhe von 86.450 Euro für das Erneuerungsgebiet Ortskern III - Einzelvorhaben: Schaffung Grüne Ortsmitte erhält. Lebendige Ortskerne und Quartiere sind für die Entwicklung unserer Kommunen und unserer Gesellschaft von elementarer Bedeutung."
Dr. Michael Preusch ergänzt: "Der CDU-Landtagsfraktion und mir persönlich ist es ein Herzensanliegen, unsere Stadt- und Ortskerne zu beleben und damit mehr Orte für Austausch und Begegnung zu schaffen. So stärken wir auch das gesellschaftliche Miteinander vor Ort."
„Massenbachhausen hat sich in letzter Zeit kontinuierlich weiterentwickelt und die Förderzusage ist ein wichtiges Signal der Landesregierung, damit diese Planungen fortgeführt werden können. Grüne und sanierte Innenstädte sind entscheidende Elemente für einen lebenswerten Ort, daher freut es mich besonders, dass Massenbachhausen mit der Förderung bedacht wurde“, so Erwin Köhler.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den landeseigenen Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) erstmals 2022 aufgelegt. Er schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Seitdem ergänzt er die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung.
Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen.
Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.